Ostholsteiner
Segler-Verein Eutin

 

Jugendordnung vom 02.10.1980

 

 

§ 1

Name und Wesen

                    
Die Vereinsjugend ist ein Zusammenschluss aller Kinder und
Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im
Ostholsteinischen Segler-Verein Eutin (OSVE).

Sie wird von der Jugend und deren Jugendorganen im OSVE gebildet.

 


§2

         Zweck

 

Die Vereinsjugend entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand
des OSVE die Formen sportlicher Jugendarbeit weiter.

Sie unterstützt und koordiniert die Jugendarbeit der Mitglieder,
vertritt ihre gemeinsamen Interessen in sportlichen und allgemeinen
Jugendfragen.


§ 3

     Grundsätze


Die Vereinsjugend bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung und tritt für die Mitverantwortung der Jugend ein.

Die Vereinsjugend ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für die
Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz
ein.

Die Vereinsjugend erkennt die Satzung des OSVE an.

 

 

§ 4

     Gliederung

 

Organe der Vereinsjugend sind:


- die Jugendvollversammlung

- der Jugendvorstand

- der Jugendbeirat  (Gruppensprecher)

 

 

 

 

§ 5

                      Jugendvollversammlung

 

Die Jugendvollversammlung besteht aus den Mitgliedern des OSVE
vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
dem Jugendvorstand und dem Jugendbeirat  (Gruppensprechern).

Jedes anwesende Mitglied hat  e i n e  Stimme.

Stimmrechtsübertragungen sind nicht möglich.

Die Leitung der Jugendvollversammlung hat der Vereinsjugendwart.

 

 

 

§ 6

    Aufgaben der
        Jugendvollversammlung

 

1. Beratung und Entschlußfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten
             der Jugendarbeit im OSVE im Rahmen der Satzung unter Jugend-
             ordnung.

2. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des
             Jugendvorstandes.

3. Beschlußfassung über Anträge.

4. Entgegennahme des Berichts des Jugendvorstandes.

5. Entlastung des Jugendvorstandes.

6. Wahl des Jugendvorstandes.

7. Wahl der Delegierten für den Kreisjugendring und die Sportjugend.

8. Mitsprache und Empfehlung bei der Vergabe von zugewiesenen
               Haushaltsmitteln für die Jugendabteilung in Verbindung mit dem
               Vorstand des OSVE.

9. Verwendung von öffentlichen Mitteln nach dem jeweiligen
                Bewilligungsentscheid und ordnungsgemäße Abrechnung durch den
                Kassenwart des OSVE .

 

 

 

                                                  § 7

            Zusammenkunft der

                                                         Jugendvollversammlung

 

Die Jugendvollversammlung tritt einmal jährlich vor der
Jahreshauptversammlung des OSVE zusammen.

Über Termin und Ort beschließt der Jugendvorstand. Die Benachrichtigungen
erfolgt mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang oder durch eine
andere schriftliche Form.

Auf Antrag von einem Drittel der einzelnen Gruppen bzw. Abteilungen
oder Aufgrund eines Beschlusses des Jugendvorstandes ist eine
außerordentliche Jugendvollversammlung einzuberufen.

 

 

 

 

§ 8

                 Anträge zur
                      Jugendvollversammlung

 

Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Jugendvollversammlung
von den zuständigen Gruppensprechern oder von Jugendvorstand an die
Versammlung beim Vereinsjugendwart gestellt werden.

Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn sie von der
JVV erkannt werden.

Anträge auf Änderung der Jugendordnung als Dringlichkeitsanträge
können nicht eingebracht werden.

 

 

§ 9

                      Beschlussfähigkeit
                              der Jugendvollversammlung

 

Die ordnungsgemäß einberufene Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig.

 

 

§ 10

      Abstimmung und Wahlen

 

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen.

Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung erfordern eine 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Abstimmungen und Wahlen können durch Handzeichen erfolgen, wenn nicht
geheimer Abstimmung durch eines der anwesenden Mitgliedern beantragt wird.

Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher schriftlich erklärt
haben, daß sie im Falle einer Wahl dieses Amt übernehmen.

 

 

 

§ 11

         Der Jugendvorstand

 (Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben)

 

Der Jugendvorstand der Vereins Jugend soll sich aus dem Vereinsjugend-
wart, dem Stellvertreter und 2 Beisitzern zusammensetzen. Die
Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der JVV auf zwei Jahre
gewählt.

 

 

                                   - Jugendwart und 1. Beisitzer in den Jahren mit gerade Endzahl

- Stellvertreter und 2. Beisitzer in den Jahren mit ungerader Endzahl.

 

 

 

In den Jugendvorstand ist wählbar, wer stimmberechtigtes Mitglied der
Vereinsjugend ist (im OSVE) und das 14. Lebensjahr vollendet hat; ist  er
noch nicht 18 Jahre alt, muß die Einwilligung des Personnensorge-
berechtigten zur Annahme des Amtes vorliegenden. Der verantwortliche Leiter
muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Alter der Vorstandsmitglieder,
von Mitgliedern in leitender Funktion abgesehen, soll 25 Jahre nicht
überschreiten.

Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des OSVE
und den Jugendorganen der Vereinsjugend sowie der Beschlüsse der
Jugendvollversammlung.
Der Jugendvorstand ist Beschlußfähig, wenn drei seiner Mitglieder
anwesend sind.

 

 

 

§ 12

Vertretung der Vereinsjugend
     des OSVE

 

Die Vereinsjugend wird durch ihren Jugendwart, im Falle seiner
Verhinderung durch den Stellvertreter, bei dessen Verhinderung durch
einen Beisitzer vertreten.

Der Vereinsjugendwart oder sein Stellvertreter nimmt die Interessen
der Jugendlichen des Vereins gegenüber dem Gesamtvorstand wahr.

Der Jugendwart ist gemäß §11 der Satzung des OSVE stimmberechtigtes
Mitglied des Vereinsvorstandes.

Seine Wahl durch die Jugendvollversammlung Bedarf der Bestätigung
durch die Jahreshauptversammlung.

Wird eine Bestätigung nicht vorgenommen, so muss die JVV nochmals
zusammentreten und erneut einen Vereinsjugendwart wählen. Die
Ablehnungsgründe sind der JVV bekannt zu geben.
Vorschläge für das Amt des Jugendwartes können alle Mitglieder des
OSVE beim Jugendbeirat einreichen.

Der Vereinsjugendwart  oder sein Stellvertreter ist weisungsbefugt
gegenüber allen Vereinsmitgliedern, die der Jugendordnung unterliegen.

 

 

 

 

 

§ 13

      Jugendbeirat

    (Jugendsprecher, Jugendvertreter)

 

Die Jugendlichen können durch ihre Interessensgebiete einzelne
Gruppen bilden. Sie wählen nach demokratischen Grundsätzen ihren
Gruppensprecher. Er soll nicht dem Jugendvorstand angehören.
Die Gruppensprecher und der Jugendvorstand bilden Jugendbeirat.
Der Jugendbeirat tritt mindestens 2x jährlich und auf Antrag eines
Beiratsmitgliedes zusammen.

Den Vorsitz des Jugendbeirates führt der Vereinsjugendwart.

Aufgaben des Jugendbeirates sind im Besonderen

   - Weiterleiten von Beschlüssen an den Vorstand des OSVE durch den
                 Vereinsjugendwart.

   - Erarbeitung von Vorschlägen für die Vereinsjugendarbeit

 - Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren und bei gemeinsamen
                Veranstaltungen mitzuwirken.

                        - Zusammenarbeit in allen Jugendangelegenheiten mit Vereinsmitgliedern

                        - Schlichtung von persönlichen Streitigkeiten zwischen Vereins-
                            mitgliedern, die der Jugendordnung unterliegen.

 

 

§ 14

      Auflösender Vereins Jugend

 

Im Falle der Auflösung der Vereinsjugend wird das
verbleibende Vermögen der Seglerjugend im Segler Verband Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

Der Jungengruppe zur Verfügung gestelltes Material und Vereinsver-
mögen verbleibt im Besitz des OSVE!

 

 

§ 15

      Inkrafttreten

 

Diese Jugendordnung gilt nach Verabschiedung durch die Jugend-
vollversammlung am 2.10.1980 für jugendlichen Mitglieder des OSVE.

Sie ist nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am
3.12.1980 genehmigt.

Die Jugendordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

 

 

 

 

                                                                       Created by Readiris, Copyright IRIS 2004
                                   Stellvertretender Jugendwart

Created by Readiris, Copyright IRIS 2004      

 

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